Ein Beitrag von Jens-Martin Rode

In einem offenen Brief hatten AktivistInnen in Berlin bereits Mitte Oktober den Berliner Innensenator dazu aufgefordert, die in Berlin geltende Verwaltungspraxis für die Erteilung von Passersatzpapieren an Geflüchtete aus Syrien wieder zurückzunehmen. Hintergrund ist die im Mai 2018 vorgenommene Änderung der Verfahrenshinweise für die Ausländerbehörde zur Erteilung von Reisepässen für Ausländer als Passersatz und die damit verbundene Unzumutbarkeit für Geflüchtete aus Syrien, durch Vorsprache bei der syrischen Botschaft, einen syrischen Reisepass zu erlangen.
Bisher hatten die InitiatorInnen auf ihr Schreiben keine Antwort erhalten. Täglich erreichen sie Anfragen aus Bevölkerung und Presse zu diesem Thema. Deshalb haben sie Innensenator Geisel am Freitag den 9. November 2018 erneut aufgefordert, die bis Mai 2018 geltende Verfahrenspraxis wieder einzuführen.
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