
Syrien ist nicht sicher. Das geht nicht nur eindeutig aus den vielen Berichten Syrischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen hervor. Die katastrophale Lage in dem von Krieg und Gewalt erschütterten Land wird auch in dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes von Herbst 2018 noch einmal deutlich. Aus gutem Grund besteht derzeit ein allgemeines Abschiebungsverbot für Syrien. Das hält allerdings Innenminister Horst Seehofer nicht davon ab, die Lage neu bewerten zu wollen. Presseberichten zu Folge bekommen Geflüchtete aus Syrien immer häufiger nicht mehr die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zugesprochen. Aber auch der subsidiäre Schutzstatus wird neuerdings aberkannt und nur noch ein nationales Abschiebeverbot ausgesprochen. Hintergrund ist offenbar eine eigene interne Lagebeurteilung des Bundesministeriums für Inneres, für Bau und Heimat, welche unmittelbare Konsequenzen für die Entscheidungspraxis haben soll.
Anfrage an das Innenministerium: Auf welcher Grundlage wird die Lage in Syrien beurteilt?
Deshalb habe ich das Bundesinnenministerium über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz angefragt, auf welcher Grundlage eigentlich eine derartige Lagebeschreibung vorgenommen wird. Wie entstehen eigentlich solche Texte, die erstaunlich detailliert und in immer wiederkehrenden ähnlichen Formulierugen bestimmte Bereiche Syriens für sicher erklären bzw. festhalten, dass von einer allgemeinen Verfolgungslage nicht mehr ausgegangen werden könne. Ich wollte wissen:
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- Welche Quellen das Bundesinnenministerium für eine Lagebeurteilung in Hinblick auf Syrien zugrunde legt.
- Welche interne und externe Expertise das Bundesinnenministerium in eine Lagebeurteilung einbezieht.
- Wie das Verfahren der Erstellung einer Lagebeurteilung in der Praxis aussieht, wo diese publiziert wird und welchen Verwaltungsweg die Lagebeurteilung in Hinblick auf die Entscheidungspraxis genau nimmt.
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland einen grundsätzlichen Anspruch auf amtliche Informationen. Über die von der Open Knowledge Foundation betriebene Internetseite "Frag den Staat" können Interessierte Anfragen an Ministerien, Bundes- und Landesbehörden und eine große Auswahl an Institutionen der Verwaltung stellen. Vorlagen für IFG-Anfragen sind bereits mit dem passenden Bezug auf die gesetzliche Grundlage an die jeweilige Stelle voradressiert. Antworten und (Zwischen-)Ergebnisse werden übersichtlich dokumentiert und für Social-Media und Web 2.0 gebrauchsfertig aufbereitet. Mit einem Wort: Ich liebe es :-)
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