
Angesichts der andauernden Katastrophe in Syrien werden in diesen Tagen immer wieder Stimmen laut, die Sanktionen gegen das Regime von Baschar al-Assad in Syrien aufzuheben. Vor allem Unterstützerinnen und Unterstützer des Regimes begründen dies meist mit der Behauptung, die Wirtschaftssanktionen seien die Hauptursache für das Leid der Bevölkerung und stünden humanitärer Hilfe, medizinischer Versorgung und dem dringend benötigten Wiederaufbau des Landes im Wege. Richtig ist: In Syrien ereignet sich aktuell die größte humanitäre Katastrophe des beginnenden 21. Jahrhunderts und die Sanktionen haben ebenso unbestritten wie unbeabsichtigt negative Auswirkungen auf die Versorgungslage der Bevölkerung. Deshalb stehen die Sanktionen zu Recht in der Diskussion. Daher ist es notwendig, vorgebrachte Argumente genau zu untersuchen. Wie bei allen Diskussionen gibt es auch hier Einwände und Vorwände. Einwände sind immer berechtigt, denn wer Einwände ins Feld führt, zeigt Interesse an einem Thema und möchte durch Abwägen verschiedener Argumente eine Lösung herbeiführen. Wer allerdings Vorwände vorschiebt, möchte etwas bestimmtes nicht wahrhaben und bestimmte Dinge auf keinen Fall tun. Über Einwände lässt sich immer konstruktiv debattieren, während eine Diskussion über Vorwände schwierig ist. Hinter Vorwänden steht meist eine Agenda, die erst herausgearbeitet, offengelegt und transparent gemacht werden muss: Die lautesten Stimmen gegen die Syrien-Sanktionen der EU und der USA sind in diesem Zusammenhang auffälligerweise immer diejenigen, die zu dem Massenverbrechen des syrischen Regimes bei seinem Krieg gegen die eigene Bevölkerung am lautesten schweigen.
Folgender Beitrag versucht zur Einordnung der Debatte über die Syrien-Sanktionen einen Überblick über das Thema zu geben und stützt sich dabei überwiegend auf Beiträge aus der jungen syrischen Zivilgesellschaft und der ihr nahestehenden Autor*innen und Medien:
Inhalt
- Einleitung
- Worum geht es bei den Syrien-Sanktionen?
- Wer fordert aktuell, die Syrien-Sanktionen aufzuheben und warum?
- Hat sich die UN gegen die Syrien-Sanktionen ausgesprochen?
- Wie schätzen Initiativen der syrischen Zivilgesellschaft die Syrien-Sanktionen ein?
- Syrien-Sanktionen in der weiteren Diskussion
- Quellen
Worum geht es bei den Syrien-Sanktionen?
Die Syrien-Sanktionen sind ein ebenso breites, wie spezifisches ökonomisches Maßnahmenpaket, welches einerseits die Europäische Union, andererseits die Vereinigten Staaten von Amerika, als Reaktion auf die brutale Niederschlagung des zivilen Aufstands in Syrien ab 2011 in Kraft gesetzt hatten. Obwohl die Syrien-Sanktionen humanitäre und medizinische Hilfe explizit ausklammern, werden sie wegen möglicher indirekter und unbeabsichtigter negativer Folgen für die Zivilbevölkerung verstärkt auch kritisch diskutiert. Diesen Umstand machen sich Apologeten des Assad-Regimes zunutze, um den Syrien-Sanktionen des Westens eine, wenn nicht sogar die Hauptverantwortung für die real vorhandene wirtschaftliche Katastrophe in Syrien zuzuschreiben.
Mit einem 42-seitigen Bericht “Sanctions, the Caesar Act, and COVID-19 in Syria” bietet die Menschenrechtsorganisation Syria Justice and Accountability Centre (SJAC) einen informativen Überblick über die Tragweite der Syrien-Sanktionen und führt, basierend auf Interviews mit Experten, Analysten und Organisationen, die im humanitären und medizinischen Sektor in Syrien tätig sind, eine Bewertung durch. Anstatt pauschal die Aufhebung der Syrien-Sanktionen zu fordern, stellt das SJAC diese in den Kontext tatsächlicher Erfordernisse und stellt konkrete Forderungen, was hinsichtlich Lizenzen und humanitärer Ausnahmen verbessert werden muss:
Die Syrien-Sanktionen der EU und der USA sind die umfassendsten, die jemals in Kraft gesetzt worden sind. Sie sind eine Reaktion auf die anhaltenden Massenverbrechen des syrischen Regimes seit Frühjahr 2011 und der Tatsache, dass die wiederholte Blockade des UN Sicherheitsrates durch Russland und China, wirksame internationale Maßnahmen gegen die Täter von Menschenrechtsverbrechen auf UN-Ebene verhindert hat (SJAC 2020, 11f). Dabei sind bei den Syrien-Sanktionen verschiedene Bereiche zu unterscheiden:
Die in Kraft gesetzten US-Sanktionen sind eine Mischung aus pauschalen (sektoralen) und gezielten Sanktionen. Die pauschalen Sanktionen unterbinden den Handel und bestimmte festgelegte Transaktionen einzelner Wirtschaftsbereiche und Branchen mit Syrien, während die gezielten Sanktionen Vermögenswerte und Finanzen des syrischen Regimes und diejenigen einzelner Personen einfrieren. Dies betrifft das Vermögen von Personen, Körperschaften und Institutionen, die dem syrischen Regime nahestehen sowie Investments, Güterexport, Ölimport und die Finanzierung entsprechender Tätigkeiten. (SJAC 2020, 11f)
Ebenso hat die EU Sanktionen gegen Syrien erlassen und erneuert diese seit 2011 im Jahresrhythmus. Genau wie die US-Sanktionen bestehen sie aus gezielten und sektoralen Sanktionen. Die sektoralen Sanktionen betreffen den Import von Öl, Restriktionen bei Investitionen, das Einfrieren von Vermögenswerten auch z.B der syrischen Zentralbank und Restriktionen, die den Export nach Syrien z.B. von Überwachungstechnologie verhindern. Die gezielten Sanktionen richten sich mit dem jeweiligen Einfrieren des Vermögens und Einreiseverboten gegen einen Kreis von knapp 300 Personen und etwa 70 Körperschaften, die dem syrischen Regime nahestehen. (SJAC 2020, 12)
Die Syrien-Sanktionen richten sich nicht gegen die syrische Bevölkerung und klammern explizit humanitäre und medizinische Hilfe aus. Dafür gibt es ein System von Ausnahmegenehmigungen und eine Lizenzierung auf Basis von pauschalen Lizenzen und Lizenzen nach Einzelfallprüfung, insbesondere für den Bedarf der NGOs, für humanitäre Hilfsprojekte, Demokratie-und Bildungsprogramme, nichtkommerzielle Entwicklungsprogramme und Initiativen, die sich der Bewahrung des kulturellen Erbes widmen.
Das Sanktionsregime, welches derzeit am häufigsten diskutiert wird, ist der im Juni 2020 in Kraft getretene “Caesar Syrian Civilian Protection Act” (Caesar Act / Caesar-Sanktionen), welcher nach einem syrischen Militärfotografen mit dem Decknamen “Caesar” benannt ist, der tausende Fotografien von Folteropfern aus syrischen Foltergefängnissen ins Ausland geschmuggelt hatte. Beim Caesar Act handelt es sich primär um zielgerichtete Sanktionen der USA gegen Personen, die vom syrischen Regime profitieren, aber auch - und das ist entscheidend - gegen Dritte, die mit dem syrischen Regime Handel treiben und Geschäfte machen oder machen wollen. Dabei geht es vorrangig um Infrastrukturprojekte, Wartung von Militärgerät und die Energieproduktion. Auch beim Caesar Act existieren weitreichende Ausnahmen im Bereich humanitärer Hilfe. (SJAC 2020, 13)
Ausdrücklich betont das SJAC in seiner Studie, dass der Caesar Act vom US Präsidenten sofort aufgehoben werden kann, wenn das syrische Regime sieben Kriterien erfüllt:
- Sofortige Einstellung der Angriffe auf Zivilisten durch die syrische und russische Luftwaffe im syrischen Luftraum.
- Gebiete, die nicht unter der Kontrolle des Regimes stehen haben freien Zugang zu humanitärer Hilfe, Transitverkehr und medizinischer Versorgung.
- Das syrische Regime läßt alle politischen Gefangenen frei und ermöglicht freien Zugang zu den Haftanstalten.
- Das syrische Regime beendet unverzüglich die Angriffe auf Krankenhäuser, Schulen, Wohngebiete und andere zivile Ziele.
- Das syrische Regime unternimmt glaubhafte Schritte in Hinblick auf die Unterzeichnung internationaler Abkommen betreffend der Vernichtung von Massenvernichtungswaffen.
- Das syrische Regime ermöglicht die sichere, freiwillige und würdevolle Rückkehr von Vertriebenen.
- Die syrische Regierung unternimmt glaubhafte Schritte in Richtung strafrechtlicher Verfolgung von Kriegsverbrechern und Gerechtigkeit für die Opfer der vom Assad-Regime begangenen Verbrechen.
Das syrische Regime und seine Unterstützer schieben bei ihrer Forderung nach Aufhebung der Sanktionen gerne die Sorge um das Wohl der Bevölkerung in Syrien vor. Dies ist solange unglaubwürdig, wie das Regime und seine Unterstützer keinerlei Anstalten machen, die obenstehenden Kriterien auch nur ansatzweise zu erfüllen. (SJAC 2020, 14)
Informationen über die Reichweite und den Geltungsbereich der Sanktionen lassen sich im Internet leicht finden. Sowohl die EU als Ganzes, als auch die einzelnen Mitgliedstaaten stellen entsprechende Informationen bereit und bereiten diese auf. Besonders übersichtlich gestaltet sind die Hinweise der Österreichischen Wirtschaftskammer zum aktuellen Stand der Sanktionen gegen Syrien (WKO 2021):
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Aktueller_Stand_der_Sanktionen_gegen_Syrien.html
Auflistungen wie diese zeigen, dass es sich bei den Sanktionen gegen das syrische Regime keinesfalls um ein umfassendes Wirtschaftsembargo handelt, sondern um zielgerichtete Maßnahmen gegen Personen, Institutionen und Branchen, die sich an Verbrechen gegen die syrische Bevölkerung beteiligen oder von ihnen profitieren. Humanitäre und medizinische Güter können theoretisch genauso gehandelt werden, wie banale Alltagswaren und Dienstleistungen, die nicht unter diese Kategorien fallen.
Warum aber werden die Syrien-Sanktionen dann so intensiv diskutiert? Der schweizer Autor Joseph Daher stellt die Syrien-Sanktionen in seiner Studie “Unsichtbare Sanktionen: Wie übererfüllte Compliance die humanitäre Hilfe in Syrien einschränkt” in einen historischen Kontext und arbeitet empirisch die Probleme heraus, die sich trotz des “do not harm” Prinzips der Sanktionen in der Praxis insbesondere für NGOs und Hilfsorganisationen in der Durchführung und Finanzierung von Projekten ergeben können:
Syrien steht seit 1979 wegen seiner Politik im Libanon, im Irak und wegen des Verdachts auf Prolieferation von Massenvernichtungswaffen oder der Förderung des Terrorismus unter US-Sanktionen. Exporte aus den USA nach Syrien waren, mit Ausnahme von Medikamenten und Nahrungsmitteln, auch vor 2011 bereits verboten. Sanktionen sind also keineswegs neu. Nach Beginn der gewaltsamen Niederschlagung des Aufstands in Syrien durch das Assad-Regime 2011 verhängten die USA und die EU weitere, zielgerichtete und umfangreiche Sanktionen. Neben kritischen Branchen wurden gezielt wichtige Mitglieder der militärischen und sicherheitspolitischen Gremien ins Visier genommen, ebenso wie Geschäftsleute, Investoren und immer wieder neu auftauchende Frontmänner mit Verbindung zum Regime. (Daher 2020, 18f)
“Die branchenspezifischen Sanktionen zielen auf verschiedene Bereiche der Wirtschaft ab, unter anderem Öl, Elektrizität, Informationstechnologie und Banken. Die wichtigsten syrischen Banken (alle öffentlichen Banken) werden von vielen Akteuren sanktioniert, darunter die USA (die auch zwei wichtige syrische Privatbanken, die Cham Bank SA und die Syria International Islamic Bank sanktioniert haben) und die EU. Es bestehen verschiedene Verbote für die Erbringung bestimmter Finanzdienstleistungen, darunter Währungs-dienstleistungen für die syrische Regierung und der direkte oder indirekte Verkauf, Kauf oder die Vermittlung von Gold, Edelmetallen und Diamanten. Darüber hinaus ist die Ausfuhr von Stromerzeugungsturbinen und deren Ersatzteilen aus den USA und der EU nach Syrien ebenso verboten wie die Bereitstellung von Telekommunikationsausrüstung oder die Einfuhr syrischer Erdölprodukte.
Alle bestehenden Sanktionsregelungen gegen Syrien sehen Ausnahmen und Befreiungen vor, die den weiteren Handel mit landwirtschaftlichen, pharmazeutischen und anderen nicht-sensiblen Gütern ermöglichen. Damaskus betreibt nach wie vor Handel mit Dutzenden von Staaten und kann daher theoretisch fast alle Produkte, die es benötigt, aus anderen Ländern importieren. Jedoch wird diese Möglichkeit durch die allgemeinen Sanktionen erschwert, insbesondere in Bezug auf Produkte, die als „Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ (sog. Dual-Use) bezeichnet werden.
Am 20. Dezember 2019 unterzeichnete US-Präsident Donald Trump das Gesetz „Caesar“ (...). Die „Caesar Bill“ erlaubt es dem US-Präsidenten, jede Regierung oder private Einrichtung zu bestrafen, die der syrischen Regierung und den mit ihr verbundenen Gruppen und Körperschaften helfen oder zum Wiederaufbau Syriens beitragen soll. Der US-Präsident kann auch jedes internationale Unternehmen oder jede Einzelperson bestrafen, die in Syriens Energie-, Luftfahrt-, Bau- oder Maschinenbausektor investiert, sowie jeden, der der syrischen Regierung Geld leiht.” (Daher 2020, 19)
Trotz des grundsätzlich zielgerichteten Charakters der Sanktionen und der Tatsache, dass humanitäre Hilfe, medizinische Versorgung und eine ganze Reihe an Alltagsgütern von den Sanktionen gar nicht betroffen sind, hat sich nach Daher gerade in Hinblick auf die finanzielle Abwicklung von Transaktionen über Banken eine Mentalität entwickelt, die bei Syrien-Geschäften zu einer extremen Vorsicht und einer Übererfüllung von sogenannten Compliance-Auflagen führt. Man spricht allgemein von einem “Chilling Effect”.
>>Neben dieser Situation ist das Risiko, wegen der extraterritorialen Sanktionen der USA vom internationalen Finanzsystem abgeschnitten zu werden, ein Risiko, das nur sehr wenige Banken eingehen wollen. Dies führt dazu, dass die Banken die Sanktionen im Allgemeinen übermäßig einhalten, indem sie fast systematisch viel mehr Bedingungen von den Kunden (ob Einzelpersonen oder Organisationen) verlangen, um auf der sicheren Seite zu sein und Risiken für die Institution zu vermeiden, wie ein Mitarbeiter eines Compliance-Dienstes in einer europäischen Privatbank argumentiert. Dieser fügte hinzu, dass „jede Erwähnung Syriens direkt ein Alarmsignal ist“. << (Daher 2020, 13)
In der Praxis führt dies nach der Studie von Joseph Daher leider ausgerechnet für NGOs im humanitären Bereich vermehrt zu Schwierigkeiten:
“Humanitäre Organisationen, NROs und andere gemeinnützige Organisationen (NPOs) haben in den letzten zwei Jahrzehnten zunehmend unter finanziellen Einschränkungen und Hindernissen gelitten, was negative Folgen für ihre Aktivitäten und Programme hatte. Einige dieser Prozesse wurden als “De-Risking” bezeichnet, was sich auf die Praxis von Finanzinstitutionen bezieht, die Beziehungen zu Kunden, die als „hohes Risiko“ angesehen werden, zu beenden und deren Konten zu schließen, vor allem wegen der wahrgenommenen Risiken der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung oder weil sie als designierte Einrichtung oder Person auf einer internationalen Sanktionsliste aufgeführt sind, während sie nur begrenzte Erträge in Form von Rentabilität bieten. In diesem Zusammenhang können Einzelpersonen und Organisationen, die in Hochrisikoländern tätig sind, von einer solchen Risikoreduzierung (De-Risking) betroffen sein, selbst wenn ihre Finanztransaktionen legitim sind. Anstatt diese risikobehafteten Kunden zu behalten und weiter zu verwalten, entscheiden sich Finanzinstitutionen sehr oft dafür, die Beziehung ganz zu beenden und damit ihre eigene Risikoexposition zu verringern, während die Kunden keine Bank mehr zur Verfügung haben. Dasselbe gilt auch für ganze Hochrisiko-Gebiete, in denen sich Finanzinstitutionen häufig dafür entscheiden, ihre Geschäfte in dem Land oder in Bezug auf das Land zurückzuziehen oder sie ganz einzustellen; manchmal lassen sie diese auch ohne jegliche Bankverbindung.” (Daher 2020, 14)
Auch diese Entwicklung ist nicht neu und auch nicht speziell der Situation in Syrien geschuldet. Eine verschärfte Aufsicht über Finanztransaktionen ergab sich bereits zuvor, vor allem als Reaktion auf den 11. September 2001 in Hinblick auf die Gefahr der Terrorismusfinanzierung und der Notwendigkeit einer Starken Finanzaufsicht als Folge der Finanzkrise 2008. (Daher 2020, 14)
“Viele humanitäre NROs, die in Konfliktgebieten wie Syrien, Somalia, den besetzten palästinensischen Gebieten und dem Jemen tätig sind, haben sich in dieser höheren Risikokategorie wiedergefunden und waren folglich unverhältnismäßig stark von De-Risking-Prozessen betroffen. Diese Prozesse hatten besondere Auswirkungen auf die Dienste von Korrespondenzbanken, die eine wichtige Rolle bei den Mechanismen und Finanzierungsströmen für NROs spielen, insbesondere über die Grenzen hinweg. Viele humanitäre NROs sind in hohem Maß auf diese Dienste von Korrespondenzbanken angewiesen, um Hilfsgelder für die Programmdurchführung und die Bezahlung von Mitarbeitern ins Ausland zu transferieren. Angesichts der zwischen den Staaten bestehenden Unterschiede in den Regulierungsnormen müssen Korrespondenzbanken sicher sein, dass sie nicht den Transfer illegaler Gelder von oder zu Absendern und Empfängern, deren Identität unbekannt ist, erleichtern. Sie können daher beschließen, die Beziehungen zu Banken, die in einem risikoreicheren Umfeld agieren, zu beenden, um sich vor dieser Wahrscheinlichkeit zu schützen und so die Kette zu unterbrechen. Da die entsprechenden Bankkanäle anfälliger für Geldstrafen und Kosten sind, haben sie noch strengere Maßnahmen ergriffen. (...)
Banken, Exporteure, Transportunternehmen und Versicherungsgesellschaften haben sich beispielsweise fast vollständig geweigert, in Syrien Geschäfte zu tätigen. Darüber hinaus hat die mangelnde Klarheit der verschiedenen Sanktionsregelungen, die gegen Syrien verhängt wurden, dazu geführt, dass risikoscheue Banken, Versicherungs- und Transportunternehmen sowie Verkäufer humanitärer Güter sich vorzugsweise nicht mit Personen oder Dingen, die mit Syrien in Verbindung stehen, in Verbindung bringen (im weiteren Sinne bekannt als „chilling effect“). (Daher 2020, 16f)
Die Studie von Joseph Daher beruht auf zahlreichen Interviews mit Akteuren aus dem Bereich der Humanitären Hilfe und einer Auswertung von frei zugänglichen Quellen. Sie ist stark auf den Finanzbereich von NGOs fokussiert, eignet sich aber durch die Einordnung in den historischen Kontext gut als Lektüre zur Orientierung. Die Studie von Joseph Daher wählt anhand zahlreicher Beispiele allerdings eine Optik von der Mikro-Ebene real existierender Praxis-Probleme bei der Projektfinanzierung von NGOs aus. Sie liefert keine Aussage darüber, in welchem qualitativen und quantitativen Verhältnis diese Schwierigkeiten zu den harten Faktoren für die Wirtschaftskatastrophe in Syrien, wie z.B. dem Währungsverfall, der kriegszerstörten Infrastruktur und dem kriegs- und fluchtbedingten Fachkräftemangel etc. stehen.
Die entscheidende Frage aber wäre die, was eigentlich das Regime selbst unternimmt, um die Misere im Land abzuwenden. Statt die Verantwortung für das Leid der Menschen allein den Sanktionen zuzuschreiben, hätte es die Regierung in Damaskus leicht, selbst Bedarfslisten an dringend benötigten Medikamenten, Gütern, Ersatzteilen etc. aufzustellen, welche problemlos geliefert werden könnten. Nur hat sich das Regime einer derartigen Bedarfsermittlung in der Vergangenheit verweigert. (Scheller 2019)
Wer fordert aktuell, die Syrien-Sanktionen aufzuheben und warum?
Das syrische Regime reagiert auf die Syrien-Sanktionen mit Medienkampagnen und einer entsprechenden Propaganda: Die Syrien-Sanktionen seien Teil einer internationalen Verschwörung gegen das Land. Gerade weil die Auswirkungen der Sanktion auf das allgemeine Leben für jeden spürbar, aber im Verhältnis zu all den anderen Faktoren schwierig messbar und objektiv bezifferbar sind, hat es das Regime leicht, mit dem Verweis auf die Sanktionen das Versagen der eigenen Politik unter den Teppich zu kehren und den Zorn der Bevölkerung nach außen zu lenken. Das entspricht der typischen Rhetorik in autoritären Regimen, Sanktionen als externe Bedrohung für den Staat selbst darstellen. Demzufolge sollten sich alle Syrer hinter ihren Staat und zusammen gegen die Sanktionen stellen. Abgeordnete, Künstler und religiöse Schlüsselfiguren, die einen starken Einfluss auf die lokalen Gemeinschaften haben, drücken gut orchestriert ihre Unterstützung für die Kampagne aus und haben z.B. ihr Facebook-Profilbild mit dem Satz „Aufhebung der Sanktionen gegen Syrien“ geändert. Die offiziellen staatlichen Medien gaben dies rasch weiter. (Mechy 2020, 5)
Doch die Propaganda beschränkt sich nicht nur auf das Landesinnere. Das syrische Regime hat jahrzehntelange Erfahrung mit der Wirkung von Desinformationskampagnen und der gezielten Fabrikation von Narrativen. Das Regime versteht es, Erzählungen zu konstruieren, die auch perfekt auf die Öffentlichkeit derjenigen Länder zugeschnitten sind, welche die Sanktionen gegen das Regime in Kraft gesetzt haben. Ein Beispiel sind die Kirchen: Syrien gehört zu den Geburtsstätten des Christentums. Deshalb werden aktuell verstärkt kirchliche Kanäle genutzt, um das Assad-Regime als Beschützer der christlichen Minderheiten in Syrien ins rechte Licht zu rücken. Das Regime verbindet dieses Bild mit zugleich gezielt lancierten Appellen aus dem Bereich christlicher Wohltätigkeitsorganisationen und kirchlicher Hilfswerke, deren humanitäre Arbeit nun eben durch die Sanktionen gefährdet sei. Das von Assad sorgsam gepflegte Framing vom angeblich “säkularen Staat”, der die Christen und ihr kulturelles Erbe vor den radikalen Islamisten beschütze, verfängt bei evangelikalen und konservativen Christen in Europa besonders leicht.
So ist es zu verstehen, dass z.B. die europäische Organisation “Christian Solidarity International (CSI)” Anfang des Jahres einen “dramatischen Aufruf” an den US Präsidenten Joe Biden unter dem Vorwand der angeblichen “Verbesserung der katastrophalen humanitären Situation der Bevölkerung Syriens” richtet und eine Kampagne mit entsprechenden “Pressemeldungen und Schreiben an Politiker in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und weiteren Staaten” voranbringt (CSI, 2021a). Parallel läuft eine online-Petition, die in kurzer Zeit von vielen tausend Menschen weltweit unterschrieben wurde. Dabei stellt CSI offenkundige Falschbehauptungen auf: So spiegele die zentrale Forderung der Kampagne nach einer Aufhebung der Syrien-Sanktionen angeblichen einen
“(...) wachsenden Konsens innerhalb der Gemeinschaft der Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen wider, der besagt, dass diese Form der kollektiven Bestrafung der Zivilbevölkerung Syrien in eine noch nie dagewesene humanitäre Katastrophe führt.” (CSI, 2021a)
Mit Verweis auf die tatsächlich vorhandene katastrophale Wirtschaftslage sei das Land am Rande eines “Massensterbens durch Hunger” (CSI, 2021a):
“Millionen von bedrängten Syrern werden heute hungrig und frierend zu Bett gehen. Von den USA verhängte einseitige Zwangsmaßnahmen verschlimmern die Wirtschaftsmisere der syrischen Bevölkerung.” (CSI, 2021a)
Deshalb müssten die Syrien-Sanktionen sofort aufgehoben werden. Christian Solidarity International (CSI) versteht sich nach eigenem Bekunden als “christliche Menschenrechts- organisation für Religionsfreiheit und Menschenwürde” (CSI, 2021b). Sie gehört zum Spektrum der christlichen Organisationen, nach deren Bekunden “Christen (...) weltweit am meisten unter der Behinderung der Religionsfreiheit, Diskriminierung und blutiger Verfolgung leiden”. (CSI, 2021b) In diesem Zusammenhang hatte sie sich bereits in der Vergangenheit durch die ungebetene Zusendung von Schriften aus dem Bereich der “Islam-Kritik” ausgezeichnet. Gemessen an Größe und Relevanz ist CSI auch im kirchlichen Spektrum eher eine Nischenorganisation. Sie ist aber, was diese Kampagne zeigt, offensichtlich gut vernetzt, und ihre Forderungen erreichen über erzkonservative katholische und evangelikale kirchliche Medien einen breiteren Kreis an Leser*innen.
Kirchliche Kreise sind in Europa bei weitem nicht die einzigen Adressaten für Regime-Propaganda aus Damaskus: Abgesehen von der AfD, bei der die Orientierung an Autokraten und Diktatoren quasi zum Betriebssystem gehört, agiert in Deutschland ein engagiertes heterogenes Netzwerk aus Parlamentariern der Fraktion “die Linke”, Organisationen der “Friedensbewegung”, eingebettete Journalist*innen und ein diffuses publizistisches Umfeld sogenannter “Gegenöffentlichkeit” in den “alternativen Medien”. Diese spielen in medialem Dauerfeuer permanent die Verantwortung des Assad-Regimes für die Katastrophe in Syrien herunter. Organisationen der “Friedensbewegung”, wie z.B. der IPPNW, fordert seit langem die Aufhebung der Sanktionen gegen das Assad-Regime ohne Vorbedingungen:
“Neben karitativ-humanitärer Hilfe muss aber den Menschen in Syrien vor allem die Chance gegeben werden, ihr Leben und ihre Gesellschaft wiederaufzubauen und in ihre Heimat zurückzukehren, wenn sie es wünschen. Voraussetzung dafür ist die Aufhebung der unilateralen Sanktionen gegen Syrien sowie Hilfe beim Wiederaufbau ohne politisch motivierte Vorbedingungen.” (IPPNW 2020)
Zu dem, was der IPPNW hier schreibt, muss man in Erinnerung rufen, dass die Sanktionen jeden Tag aufgehoben werden könnten, wenn das Assad-Regime die Bombardierungen von Krankenhäusern und Schulen stoppt, politische Gefangene frei lässt, glaubhafte erste Schritte unternimmt, über das Schicksal der über 100.000 in den Folterzentren verschwundenen Menschen aufzuklären und den Weg frei macht für einen politischen Übergangsprozess gemäß der UN Resolution 2254. Was wäre eigentlich damit gewonnen, das Assad-Regime ohne diese “politisch motivierten Vorbedingungen” zu rehabilitieren?
Aktuell schreibt der IPPNW anlässlich des zehnten Jahrestages der Revolution in Syrien nichts von der gewaltsamen Niederschlagung des zunächst friedlichen Aufstands, der Zerstörung des Landes durch die permanenten Luftangriffe des Regimes auf die Zivilbevölkerung, den Angriffen mit Chemiewaffen, den zahlreichen Vernichtungs- und Folterzentren und dem jahrelangen Aushungern von Oppositionsgebieten eben durch das Regime. Die “Ärzt*innenorganisation” weist in ihrer Pressemitteilung allein auf die humanitären Folgen der westlichen Sanktionen hin:
“Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW macht anlässlich von zehn Jahren Syrienkrieg auf die katastrophale humanitäre Situation im Land aufmerksam und fordert die Bundesregierung auf, die Sanktionen kritisch zu überprüfen. Laut dem UN-Generalsekretär Antonio Guterrez sind rund 60 Prozent der Syrer*innen in diesem Jahr von Hunger bedroht. Der UNICEF-Regionaldirektor für den Mittleren Osten Ted Chaiban beklagt, dass mehr als 500.000 syrische Kinder unter fünf Jahren an Mangelernährung leiden. Auch seien sechs Millionen Kinder auf humanitäre Hilfe angewiesen. (...)
Zahlreiche westliche Staaten werfen der Regierung in Damaskus vor, durch bürokratische Maßnahmen humanitäre Hilfen zu unterbinden. Gleichzeitig wird selten darauf hingewiesen, dass die anhaltenden unilateralen Sanktionen der EU und der USA erhebliche Auswirkungen auf die humanitäre Situation haben. Die EU hat ihre Wirtschaftssanktionen gegen das Land noch einmal bis zum 1. Juni 2021 verlängert. (...)
Während viele der von Sanktionen betroffenen Personen in der Lage sind, solche Maßnahmen durch ihren Zugang zum Schwarzmarkt zu umgehen, ist dies dem Großteil der Zivilbevölkerung nicht möglich. Darüber hinaus hat die Schwierigkeit, Ausnahmeregelungen für Hilfsorganisationen zu erwirken, und die sogenannte „Over-Compliance“ von Finanzinstituten und Firmen aufgrund der befürchteten Folgen, die Bereitstellung humanitärer Hilfe z.B. im Rahmen der COVID-19-Pandemie erheblich behindert. (...)
>>Aus unserer Sicht können der Stopp jeglicher Rüstungsexporte sowie Waffenembargos durchaus hilfreich sein, um bewaffnete Konflikte und Menschenrechtsverletzungen einzudämmen, nicht aber umfassende einseitige Sanktionen, die noch nicht einmal eine Legitimation der Vereinten Nationen haben.<<” (IPPNW 2021)
Zu dem, was der IPPNW hier schreibt, sollte man bedenken, dass das syrische Regime humanitäre Hilfe nicht durch “bürokratische Maßnahmen” unterbindet, sondern internationale Hilfe innerhalb Syriens nur dann ermöglicht, wenn sie über Damaskus fließt und vom stark unter Regimeeinfluss stehenden Roten Halbmond oder der unter der Schirmherrschaft der Präsidentengattin Asma al-Assad stehenden Partnerorganisationen abgewickelt wird. Humanitäre Hilfe wurde in der Vergangenheit vom Regime stark politisiert und nie neutral nach den Bedürfnissen der Hilfesuchenden geleistet. Zudem sorgten Assads Verbündete im UN Sicherheitsrat wie Russland und China zuverlässig dafür, dass internationale grenzüberschreitende Hilfe in Nicht-Regimegebiete unabhängig vom Regime jetzt nur noch über einen einzigen Grenzübergang von der Türkei aus möglich ist. Das Regime benutzt Hunger als Waffe.
Man kann es nicht häufig genug sagen: Die Sanktionen bestehen aus einem ganzen Spektrum an Maßnahmen, die sich gezielt gegen einzelne Regimeangehörige sowie gegen einige kritische Wirtschaftszweige richten. Humanitäre Hilfe und medizinische Versorgung sind davon zumindest in der Theorie ausdrücklich ausgenommen. In der Praxis gibt es hingegen erhebliche Probleme. Die Forderung nach einer kritischen Evaluierung der Maßnahmen ist deshalb ebenso berechtigt, wie die Kritik an den tatsächlich vorhandenen Schwierigkeiten, Ausnahmegenehmigungen für Hilfslieferungen zu bekommen oder Transaktionen abzuwickeln.
Wer aber so intensiv wie der IPPNW die Aufhebung der Sanktionen fordert und diese permanent pauschal delegitimiert, steht andererseits selbst in der Nachweispflicht, was es denn für einen Vorteil für die hungernde Bevölkerung in Syrien hätte, wenn die Präsidentengattin Asma al-Assad wieder unbegrenzt ihre Kreditkarte bei Harrods in London an der Kasse durchziehen kann. Dasselbe gilt für die durch Sanktionen behinderte Lieferung von Überwachungstechnologie an das Regime sowie die Finanzierung von Luxus-Immobilienprojekten, die auf zuvor durch das Regime enteignetem Land entstehen.
Dem Regime und seinen Unterstützer*innen geht es darum, mit permanent wiederholten Narrativen die Hegemonie im öffentlichen Diskurs zu gewinnen. Je häufiger die real existierende Hungerkatastrophe in Syrien verbal mit den Sanktionen in Verbindung gebracht wird, desto besser. Dazu werden zwar berechtigte Kritikpunkte benannt, die Verantwortung des Assad-Regimes aber relativiert und komplexe Zusammenhänge zu Halbwahrheiten verkürzt.
Ob es sich bei Kritik an den Syrien-Sanktionen tatsächlich um berechtigte Einwände oder lediglich um vorgeschobene Vorwände handelt, lässt sich sehr leicht durch eine einfache Kontrollfrage herausfinden: Wie intensiv etwa haben die jeweiligen Kritiker der Syrien-Sanktionen, die heute das Leid der Bevölkerung in Syrien vorschieben, in den vergangenen Jahren dagegen protestiert, dass das syrische Regime während seiner “surrender or starve” Blockaden hunderttausende Menschen in Oppositiongebieten von humanitärer und medizinischer Versorgung komplett abgeschnitten und ausgehungert hatte?
Hat sich die UN gegen die Syrien-Sanktionen ausgesprochen?
Die Antwort ist ein klares Nein: Organisationen wie der IPPNW oder die christliche Initiative CSI berufen sich aktuell gern auf einen Appell der “Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zu den negativen Auswirkungen der einseitigen Zwangsmaßnahmen”, Prof. Alena Douhan, von Ende Dezember 2020 an die USA. Laut diesem Appell verletzten die Syrien-Sanktionen angeblich die fundamentalen Rechte der syrischen Bevölkerung angesichts der katastrophalen Situation nach zehn Jahren Konflikt. Sie könnten vor allem ausländische Akteure treffen, die sich am dringend notwendigen Wiederaufbau des verwüsteten Landes beteiligten und gefährdeten damit auch die Arbeitsplätze, die durch das Engagement ausländischer Akteure in Syrien entstünden. Die Sanktionen stünden dem Recht der Menschen auf eine menschenwürdige Unterkunft im Wege und verhinderten insbesondere angesichts der COVID-19 Pandemie den Aufbau humanitärer Infrastruktur. Die Syrien-Sanktionen verschlimmerten somit die humanitäre Katastrophe. (Douhan, 2020)
“The U.S. government must not put obstacles in the way of rebuilding of hospitals because lack of medical care threatens the entire population's very right to life.” (Douhan, 2020)
Alena Douhan zieht auf Grund der Reichweite der Maßnahmen in Zweifel, dass die Syrien-Sanktionen überhaupt völkerrechtskonform sind und kritisiert insbesondere die Maßnahmen gegen die syrische Staatsbank (Douhan, 2020). Zum Appell von Alena Douhan muss zur Einordnung Folgendes festgehalten werden:
- Der Appell von Alena Douhan ist eine Aneinanderreihung von Behauptungen. Zu keiner dieser Behauptungen liefert Alena Douhan eine nachvollziehbare Begründung, eine Quelle oder einen Beleg.
- Der Appell von Alena Douhan läßt vollkommen außer Acht, dass gerade die vorhandenen Wiederaufbauprogramme des syrischen Regimes durch die damit einhergehenden Enteignungen massiv gegen Menschenrechte verstößt.
- Als “UN-Sonderberichterstatterin” über die negativen Auswirkungen der Sanktionen bekleidet Alena Douhan kein offizielles Amt der Vereinten Nationen. Die Tätigkeit als Sachverständige findet auf rein ehrenamtlicher Basis statt. Das Gremium, von dem sie beauftragt wird, ist der Menschenrechtsrat der UN. Dieser ist weder “die” UN , noch der Sicherheitsrat, sondern ein Unterorgan der Generalversammlung, das aus 47 nach Regionen gewählten Mitgliedern besteht.
- Der Menschenrechtsrat steht häufig wegen einseitiger Stellungnahmen in der Kritik. Zudem gehören ihm auch bei wechselnder Besetzung überwiegend Staaten an, die selbst schwere Menschenrechtsverbrechen begehen. Diese haben kein ausgeprägtes Interesse daran, die Menschenrechtslage zu verbessern, wenn das in der Konsequenz auch das eigene Regierungshandeln betreffen könnte.
- Alena Douhan ist Professorin aus Belarus und lehrt an staatlichen Universitäten. Allein die Tatsache, dass auch der Diktatur in Belarus wegen Wahlfälschung und der aktuellen Unterdrückung der Bürgerproteste und Demokratiebewegung weitreichende Sanktionen in Aussicht stehen, macht ihren Appell gegen Sanktionen unglaubwürdig. Der Appell ist auch in Hinblick auf die Abwendung möglicher Sanktionen gegen das eigene Land offenkundig politisch motiviert.
Wie schätzen Initiativen der syrischen Zivilgesellschaft die Syrien-Sanktionen ein?
In einem bei der syrisch geleiteten Menschenrechtsorganisation Syria Justice and Accountability Centre (SJAC) veröffentlichten gemeinsamen Statement vom 26.01.2021 widersprechen acht namhafte syrische Organisationen direkt dem Appell von Alena Douhan. Darin benennen sie tatsächlich existierende kritische Punkte in Hinblick auf die Sanktionen und präsentieren konkrete Lösungsmöglichkeiten.
Der Appell von Alena Douhan geht ihnen zufolge an der Realität in Syrien komplett vorbei. Ihrer Meinung nach ist es gefährlich, die Sanktionen für den Zusammenbruch der Gesundheitsversorgung in Syrien verantwortlich zu machen, und nicht die systematischen Angriffe des syrischen Regimes auf Krankenhäuser und das medizinische Personal. Nicht die Sanktionen haben viele Syrerinnen und Syrer heimatlos gemacht, sondern die Vertreibungen und Enteignungen durch das Regime. Wiederaufbauprogramme des Regimes dienen einer Entrechtung und sozialen Umgestaltung der Bevölkerung (demographic engineering) und belohnen mit Luxusprojekten wie Marota-City die eigene Anhängerschaft anstatt den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung zu tragen:
>>The statement by the UN Special Rapporteur, Alena Douhan, fundamentally misattributed blame for the dire state of human rights in Syria. In her view, US financial sanctions and trade embargoes have violated human rights and worsened the COVID-19 situation by “depriving the Syrian people of the chance to rebuild their basic infrastructure.” This argument dangerously presumes that sanctions are the reason for the country’s broken health care system, for example, rather than the Syrian government’s systematic attacks on hospitals and medical workers; or that sanctions have rendered Syrians homeless, instead of the Syrian government’s long-standing campaign of expropriating civilian property. (...) More broadly, the Special Rapporteur’s statement fails to understand that official reconstruction efforts in Syria function to reengineer territory demographically and to enrich government elites economically. To simply release reconstruction funds without evidence of the government’s commitments to human rights, as the Special Rapporteur called for, would not make Syria safe for refugees to return. Rather, it ignores evidence that the Syrian government channels relief aid to loyalists and prioritizes FDI-driven luxury real estate projects, like Marota City, above general economic and social rehabilitation. US sanctions have halted progress on these projects, which if completed would further violate the human rights of the Syrian people.<< (SJAC, 2021)
Allerdings haben laut SJAC die Sanktionen in der Praxis tatsächliche gravierende Folgen für die syrische Bevölkerung: Oft wird ignoriert, dass „gezielte“ Sanktionen immer noch indirekt ganze Wirtschaftssektoren betreffen, die für die Grundbedürfnisse der Zivilbevölkerung von entscheidender Bedeutung sind. Zum Beispiel hat das Verbot des Transports von Kraftstoff die Fähigkeit der Syrer behindert, ihre Häuser zu heizen und Medikamente zu bevorraten. Während die von Sanktionen betroffenen Personen und Organisationen in der Lage sind, solche Maßnahmen durch ihren Zugang zum Schwarzmarkt zu umgehen, hat die Wirtschaftskrise es gewöhnlichen Syrern nahezu unmöglich gemacht, dasselbe zu tun. Darüber hinaus hat die Schwierigkeit, Ausnahmeregelungen für Hilfsorganisationen zu erwirken, und die allgemeine Übererfüllung von Compliance-Auflagen die Bereitstellung humanitärer Hilfe z.B im Rahmen der COVID-19-Pandemie erheblich behindert:
“For example, the ban on shipping fuel has hindered the ability of Syrians to heat their homes and preserve medicine. While the individuals and entities targeted by sanctions are able to circumvent such policies through their access to the black market, the economic crisis has rendered it nearly impossible for ordinary Syrians to do the same. Moreover, the difficulty of acquiring waivers for aid organizations and general overcompliance has severely hampered the delivery of humanitarian aid amid the COVID-19 pandemic.” (SJAC, 2021)
Dennoch sind die Organisationen davon überzeugt, dass die Sanktionen eines der wenigen verbliebenen Mittel sind, die Rechte von Syrerinnen und Syrern zu schützen. Allerdings müssen sie dazu permanent evaluiert und dort, wo erforderlich, verbessert werden.
Ausnahmegenehmigungen müssen erweitert, Geldtransfers für humanitäre Belange verbessert und Ausnahmen für “dual use”-Güter und ein zeitweises Aussetzen der Sanktionen für bestimmte Sektoren ermöglicht werden. Hinsichtlich anderer Länder, wie dem Iran oder Somalia, existieren bereits praktische Erfahrungen mit alternativen Finanzkanälen, die nicht die Regime der sanktionierten Länder stärken:
“That some of the explicit goals of the Caesar Act are currently unattainable must bear on our reassessment of US sanctions, given that their role in contributing to the current crises in Syria is undeniable—even if it is difficult to precisely determine their impact.
Syrian human rights organizations have previously called for specific improvements to sanctions policy, which the undersigned organizations hope the Biden administration and the international community will work together to implement. We specifically call upon the United States to:
- Issue comfort letters that allow humanitarian organizations to access financial services;
- Facilitate the payment of remittances to civilians and humanitarian organizations in Syria, along the lines of the UK-Somalia Safer Corridor Initiative.
- Grant temporary exemptions on the importation of so-called “dual-use” goods, such as nitrous oxide (necessary for medical anesthesia, but also potentially for explosives);
- Consider temporarily waiving certain sectoral sanctions in exchange for concrete outcomes laid out in the Caesar Act, such as unimpeded humanitarian access.
Further, we call upon the international community to:
- Negotiate alternative trading channels similar to the Swiss Humanitarian Trade Agreement, which facilitated aid provision to Iran despite international sanctions;
- Conditionally support and monitor the WHO’s COVID-19 relief efforts in Syria.” (SJAC, 2021)
In einem im vergangenen Jahr am 8. April 2020 beim syrischen Menschenrechtsnetzwerk “Syrian Network for Human Rights” veröffentlichten Positionspapier zu den Syrien-Sanktionen stellen 20 Organisationen ihre grundsätzliche Haltung zu den Sanktionen klar:
Sanktionen sind ein wirksames Mittel, infolge dessen Beteiligte an Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen zur Rechenschaft gezogen werden können. Sie können wirksamen Druck auf syrische Machthaber und mit dem Regime eng verbundene Geschäftsleute ausüben. Sie sind aber kein Ersatz für reguläre Gerichtsverfahren und einen glaubhaften politischen Übergangsprozess (transitional justice). (SNHR, 2020)
Es besteht kein Zweifel daran, dass insbesondere pauschale sektorale Syrien-Sanktionen Kollateralschäden anrichten und die syrische Bevölkerung hart treffen. Doch die Behauptung, dass die Sanktionen die Ursache für die Wirtschaftskatastrophe in Syrien seien, wie es das Regime und seine Unterstützer verkünden, ist falsch. Die Hauptursache liegt bei der Zerstörung der Infrastruktur durch den Krieg des Regimes, die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen durch das Regime und die dadurch erzwungene Flucht und Abwanderung von Fachkräften, die Kapitalflucht in andere Länder und beim Absturz der syrischen Währung. (SNHR, 2020)
Ausdrücklich sprechen sich die Autoren für die Beibehaltung der gezielten Sanktionen gegen einzelne Personen aus, denen Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen zugeschrieben werden.
“As for lifting the sanctions at the present time without any alternative accountability mechanisms, it means rewarding the Syrian authorities for their crimes and refinancing them. This will lead to the continuation of international crimes and human rights violations, and in particular, violations related to the refugees' right to property and to return to their original places of residence, and as for the result, it will help to rehabilitate the crimes of the Syrian authorities, and it will divert attention from holding perpetrators of crimes and human rights violations in Syria accountable”. (SNHR, 2020)
Eben weil die Sanktionen aber die Situation der Bevölkerung in Syrien unbeabsichtigterweise verschlechtern, ist es notwendig, dass diejenigen Länder, welche Sanktionen gegen das syrische Regime verhängt haben, die Wirkung der Sanktionen regelmäßig und in enger Kooperation mit der syrischen Zivilgesellschaft evaluieren und Maßnahmen ergreifen, die humanitäre und medizinische Versorgung sicherstellen. Dabei müssen humanitäre Ausnahmen wesentlich vereinfacht werden. Dabei muss aber ebenso ausgeschlossen werden, dass - wie es derzeit geschieht - das Regime die Chance bekommt, finanzielle Ressourcen in die Hände derjenigen zu lenken, die bereits wegen Menschenrechtsverbrechen auf der Sanktionsliste stehen (SNHR, 2020)
In seinem im Januar 2021 erschienenen Jahresbericht schreibt das SNHR ganz klar, dass die Syrien-Sanktionen zweifellos negative Auswirkungen auf die Bevölkerung in Syrien haben. Jedoch stehen diese in keinem Verhältnis zu den Faktoren, die unmittelbar vom Regime selbst verschuldet sind. Anders als das Regime, das die Verantwortung für den Verfall der syrischen Währung und den rasanten Preisanstieg für Grundnahrungsmittel auf die Sanktionen schiebt, benennt das SNHR konkrete Ursachen für die gegenwärtige Wirtschaftskatastrophe:
- Die Zerstörung ganzer Siedlungsgebiete samt lebensnotwendiger Infrastruktur durch gezielte Luftangriffe und andauernde Faßbombenabwürfe.
- Die Vertreibung von 13 Millionen Menschen und damit dringend benötigter Arbeitskräfte, Techniker, Fachkräfte und Geschäftsleute etc., welche das Herz der syrischen Wirtschaft sind. Diese sind hauptsächlich wegen der Zerstörungen ihrer Häuser und Arbeitsstätten, drohender Haft, Folter oder gewaltsamer Rekrutierung in die Armee geflohen.
- Das Austrocknen der Staatsressourcen und Geldreserven für die militärische Bekämpfung des Aufstandes und die Verhinderung eines politischen Wandels koste es was es wolle.
- Die durch die Bankenkrise angeschlagenen libanesischen Banken, welche für Geschäftswelt und Regime bislang das Tor zur Welt waren und welche bis dato den Zahlungsverkehr und Handel aufrecht gehalten hatten.
- Diverse Faktoren, wie die COViD-19-Pandemie, die Sanktionen gegen den Iran, die tief verwurzelte Korruption in den Regime-Institutionen und der offen ausgebrochene Familienstreit zwischen dem Regime und dem Assad-Cousin und Wirtschafts-Oligarchen Rahmi Mahklouf.
- Letztlich die Weigerung des Regimes, die massiven Menschenrechtsverbrechen zu stoppen, zehntausende politische Gefangene frei zu lassen und den Weg frei zu machen für einen politischen Übergang, der die Aufhebung der Sanktionen und damit auch einen Wirtschaftsaufschwung möglich machen würde.
Ungeachtet der Sanktionen und der andauernden Wirtschaftskrise gibt das Regime nach wie vor erhebliche Ressourcen aus dem Staatshaushalt für Repräsentationsbauten, wie dem “Golden Knight Basil al-Assad” - Museum in der al-Assad Sports City in Latakia aus. (SNHR 2021, 26ff)
Nichtsdestotrotz muss aber in Betracht gezogen werden, dass die Syrien Sanktionen für das Leben in Syrien eine zusätzliche Bürde darstellen. Der Sanktionsmechanismus ist komplex und Wirtschaftsbereiche können auch dann unter den Sanktionen leiden, wenn sie eigentlich gar nicht betroffen sind. Ibrahim Olabi und Eyad Hamid nennen in ihrem Beitrag “Beyond “yes” and “no”: Syrian civil society and the sanction challenge” z.B. die Weizenproduktion, die durch den erschwerten Import von Pestiziden wegen sanktionierter Chemikalien, kaum erhältlicher Güter und Ersatzteile für Maschinen sowie der Abhängigkeit von Geschäftsverbindungen zu ausländischen Firmen und einem entsprechden Zahlungsverkehr behindert wird. (Olaby&Hamid 2020)
Nach Olabi & Hamid ist das Problem mit den Sanktionen das, dass die Zivilbevölkerung so oder so in jeder Hinsicht leiden wird. Solange die Sanktionen in Kraft gesetzt sind, profitieren leider auch die Profiteure des Regimes davon, z.B in dem Teil der Wirtschaft, die sie kontrollieren. Wenn die Sanktionen aufgehoben werden, geraten die Opfer des Regimes ins Hintertreffen, denn mit diesem Schritt würde das Regime mit seinen Verbrechen straflos davonkommen. Die Schwierigkeit besteht in beiden Fällen darin, auf etwas zu drängen, von dem man weiß, dass es auf jeden Fall irgendeine Art von Schaden verursacht, selbst wenn eigentlich etwas Gutes bewirkt werden soll. Ein Beispiel ist hier die Versorgung mit Öl und Kraftstoff, da das Regime die Kontrolle über die Ölfelder des Landes verloren hat und hauptsächlich auf Ölimporte angewiesen ist. Dieser Mangel führte zuletzt zu langen Warteschlangen an Tankstellen, wodurch der Verkehr zum Stillstand kam. Der Grund für die Sanktionierung des Ölhandels mit Syrien besteht jedoch darin, die Kriegsmaschine des Regimes zu stoppen, die gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird. (Olaby&Hamid 2020)
Syrien Sanktionen in der weiteren Diskussion:
Nach einem Beitrag von Zaki Mehchy, „Punishing the Regime, Protecting Syrians: The Dilemma of Sanctions on Syria“, sollte die internationale Gemeinschaft alle Möglichkeiten prüfen, die jenseits der beiden Möglichkeiten liegen, die Sanktionen in ihrer derzeitigen Form entweder beizubehalten oder sie vollständig aufzuheben. Insbesondere sollte eine echte Diskussion darüber geführt werden, wie der bisher viel zu geringe tatsächliche Effekt der Sanktionen auf das Verhalten des Regimes verbessert werden kann. Gleichzeitig müssen Maßnahmen ergriffen werden, den negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung entgegenzuwirken. (Mehchy 2020, 2)
Trotz der erklärten Ziele, das Regime ins Visier zu nehmen und den Schaden für die Bevölkerung zu minimieren, zeigen nach Mehchy viele Indikatoren, dass Sanktionen, einschließlich des Caesar Acts, gewöhnliche Syrer am härtesten treffen. Die Auswirkungen sind demzufolge im Energie- und Finanzsektor offensichtlich, da die meisten Menschen in Syrien Schwierigkeiten haben, Ölderivate wie Diesel zu bekommen. Ebenso gibt es Schwierigkeiten bei Finanztransaktionen, insbesondere bei Überweisungen, die für viele syrische Haushalte zu einer der Haupteinnahmequellen geworden sind. Das gilt auch für ausländische Unternehmen, die es vorziehen, selbst bei nicht sanktionierten Aktivitäten oder Sektoren das Risiko zu verringern und deshalb den Umgang mit syrischen Geschäftspartnern oder Organisationen meiden (Chilling Effekt). (Mehchy 2020, 3)
Das syrische Regime hat sich leider immer wieder als sehr geschickt darin erwiesen, die interne Machtdynamik in Syrien zu seinen Gunsten auszubalancieren. Es profitiert auch von steigenden Preisen, die normalerweise mit Wirtschaftssanktionen verbunden sind. Netzwerken von wohlhabenden Kumpanen und Kriegsherren kommen die Preissteigerungen und Profite durch diverse Schwarzmarktaktivitäten zugute, die aufgrund von Sanktionen florieren. Diese Profiteure haben sich zu mächtigen Akteuren mit Einfluss auf Entscheidungsträger entwickelt, die ihre Interessen ohne Rücksicht und auf Kosten der Bevölkerung durchsetzen. Das Regime macht jedoch immer klar, dass diese neuen Akteure das Assad-Regime bei Bedarf finanziell unterstützen müssen. Andernfalls würde es brutalen Zwang einsetzen, um sie durch loyale und kontrollierbare Profiteure zu ersetzen. (Mehchy 2020, 5)
Um die Sanktionen zu umgehen, haben die neuen Kriegsprofiteure kriminelle und illegale Netzwerke geschaffen. Sie kontrollieren Schmuggelrouten für Waren und Dienstleistungen entweder aus Nachbarländern, hauptsächlich dem Libanon, oder aus anderen Gebieten innerhalb Syriens wie dem Nordosten. So sichern sie sich die Kontrolle über Öl und Weizen. Darüber hinaus haben einige Profiteure Schattenunternehmen und Konten in verschiedenen Ländern eingerichtet, um der syrischen Regierung Handelsaktivitäten zu ermöglichen. Die Caesar- und andere Wirtschaftssanktionen erhöhen das Handelsrisiko für diese Unternehmen, welche ihrerseits das zusätzliche Risiko dann häufig durch höhere Gewinnspannen ausgleichen. Infolgedessen müssen dann die Menschen in Syrien die Preiserhöhungen für importierte und geschmuggelte Waren tragen, da die lokale Produktion während des Konflikts weitgehend zerstört wurde. Läuft das System so weiter, machen es die Sanktionen dem Regime unbeabsichtigt möglich, Ressourcen zum Nutzen seiner Freunde und auf Kosten der Zivilbevölkerung zuzuteilen. Diese Strategien haben es nach Mehchy dem Regime in Syrien ermöglicht, die Auswirkungen der Sanktionen auf sich selbst zu verringern, während die Menschen im Land und die staatliche Infrastruktur darunter leiden. Infolgedessen haben Sanktionen indirekt - wenn auch unbeabsichtigt - dazu beigetragen, die Möglichkeiten der Menschen, mit dem Krieg fertig zu werden, zu schwächen. Sie können sich kaum gegen die Unterdrückung des Regimes wehren, da sie mehr und mehr Energie aufwenden, den täglichen Lebensunterhalt zu sichern. Dies gilt insbesondere nach der dramatischen Verschlechterung der Lebensbedingungen nach der starken Abwertung des syrischen Pfunds im Jahr 2020. (Mehchy 2020, 5f)
Klar ist: Nach fast 10 Jahren haben die derzeitigen Sanktionen das Ziel, die Unterdrückung des syrischen Regimes zu stoppen und es zu einem politischen Übergangsprozess zu zwingen, nicht erreicht. Dieses Versäumnis, die gesetzten Ziele zu erreichen, sollte die internationale Gemeinschaft dazu anregen, die geringe Wirksamkeit der Sanktionen zu analysieren. (Mehchy, 2020, 6)
Ein nächster Schritt wäre, dass die Sanktionsländer ihre Strategie zur Beendigung des Konflikts in Syrien auf den Prüfstand bringen und die Anwendung von Sanktionen in eine umfassendere Strategie integrieren. Westliche Länder sollten sich im vereinbarten Rahmen der UN Resolution 2254 auf eine Reihe detaillierter Ziele einigen, um den Konflikt zu lösen und Sanktionen an messbare und erreichbare Ziele zu binden. Ein Beispiel könnte nach Mahchy darin bestehen, bestimmte Sanktionsrichtlinien mit spezifischen Verbesserungen in Menschenrechtsfragen zu verknüpfen, z. B. der Freilassung von Inhaftierten, der Einrichtung unabhängiger Besuche in Haftanstalten und der Einstellung willkürlicher Inhaftierungen durch Sicherheitsbehörden, um zivilgesellschaftlichen Initiativen ein angemessenes und sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Andere Ziele könnten politischer Natur sein, einschließlich der Fortschritte bei Kernsaspekten der Verfassung, oder sich auf Reformen und der Durchsetzung der Rechenschaftspflicht (accountability) im Sicherheitssektor konzentrieren. Das Regime wird sich dem widersetzen, aber zumindest wären damit Meilensteine und Erwartungen klarer formuliert als heute. (Mehchy, 2020, 7)
Nach Mehchy verfügt die internationale Gemeinschaft über eine Reihe politischer Optionen, die über die einfache Wahl zwischen der Aufrechterhaltung oder vollständigen Aufhebung der derzeitigen Sanktionen hinausgehen. Bei der Überlegung, wie die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung minimiert werden können, bestünde eine Möglichkeit darin, traditionelle Geschäftsleute und kleine und mittlere Unternehmen in Syrien mit gezielten Finanzkanälen direkt finanziell zu unterstützen, die nicht vom Regime kontrolliert werden können. Diese Kanäle könnten dem im Januar 2020 eingeführten schweizer Payment-Mechanismus für den Iran ähneln, der den Handel mit humanitären Gütern mit dem Iran ermöglicht, ohne unter die US-Sanktionen zu fallen. Solche Mechanismen verringern den Chilling-Effekt auf ausländische Unternehmen und Organisationen, wenn es sie in die Lage versetzt, mit sanktionierten Ländern Handel zu treiben, ohne Angst haben zu müssen, gegen Sanktionen zu verstoßen. Gleichzeitig bieten sie der internationalen Gemeinschaft ein Instrument, um die Bedürfnisse der Menschen nach grundlegenden Gütern und Dienstleistungen zu befriedigen, ohne die Wirtschafts- und Finanzkumpane des Assad-Regimes zu stärken. (Mehchy 2020, S 8)
Ebenso sollten zivilgesellschaftliche Initiativen über direkte, flexible und überwachte Kanäle, ähnlich den oben genannten Mechanismen, bei der Mittelbeschaffung technisch und finanziell unterstützt werden. Derzeit haben nur vom Regime lizenzierte NGOs in vom Regime kontrollierten Gebieten das Recht, Mittel von internationalen Organisationen zu erhalten. Die syrische Zivilgesellschaft ist aber der einzige Akteur, der die interne Machtdynamik des Landes positiv verändern könnte. Sie versteht die tatsächlichen Ursachen der wirtschaftlichen Katastrophe in Syrien und kann daher der Rhetorik des Regimes entgegenwirken. (Mehchy 2020, 9)
Einfach die Sanktionen aufzuheben würde dem Beitrag „Syria: Sanctions Should Not Be Lifted, but They Must Be Improved” von Genevieve Zingg zufolge mit Sicherheit nicht zu einer ausreichenden medizinischen und humanitären Reaktion z.B. auf die COVID-19-Situation führen. Die syrische Regierung hat zahlreichen Berichten von Menschenrechtsorganisationen zufolge in der Vergangenheit internationale Hilfe in Milliardenhöhe immer umgeleitet und als Waffe benutzt. Ein ganzes Jahrzehnt an Erfahrungen machen das mehr als deutlich. (Zingg 2020, 4f)
Kritik an den Sanktionen konzentriert sich nach Zingg häufig auf die Tatsache, dass sich die Sanktionen in der Vergangenheit als unwirksam erwiesen haben. Sie haben das Regime bisher nicht zu einem Politikwechsel gezwungen. Das stimmt soweit. Dennoch sind die Sanktionen deshalb nicht nutzlos oder unwirksam. Denn selbst wenn die Sanktionen ihr endgültiges Ziel nicht erreichen, dienen sie dennoch als wichtige Abschreckung gegen die fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen von Seiten der Regierung. Die Caesar-Sanktionen sind ein gutes Beispiel dafür, wie Sanktionen die Menschenrechte wirksam schützen, auch wenn ein Sanktionsregime insgesamt keine radikalen politischen Veränderungen bewirkt. Durch die Ausrichtung auf ausländische Einzelpersonen und Organisationen, insbesondere die Verbündeten der syrischen Regierung und potenzielle Investoren, verhindern die Caesar-Sanktionen, dass ein noch größerer Kreis an Unterstützern des Regimes von Verstößen gegen das Völkerrecht profitieren. So haben russische Streitkräfte 2019 Angriffe auf drei Gesundheitseinrichtungen, eine Schule und eine Zuflucht für Kinder im Nordwesten Syriens durchgeführt. Die Caesar-Sanktionen können verhindern, dass Unternehmen und Einzelpersonen aus Ländern, die derartige Kriegsverbrechen in Syrien begehen, von den Verbrechen profitieren. (Zingg 2020, 5)
So legen sektorale Sanktionen, wie sie im Caesar Act vorgesehen sind, eine wichtige Grundlage für künftige Ansätze nach dem Prinzip der Rechenschaftspflicht (accountability). Bei den Sanktionen geht es nicht darum, den Wiederaufbau zu behindern. Sanktionen sind speziell auf die von der Regierung geführten Wiederaufbauprojekte ausgerichtet. Die Bemühungen der syrischen Regierung, ausländische Investitionen für den Wiederaufbau anzuwerben, konzentrierten sich dabei weder auf die vom Krieg am stärksten betroffenen Gebiete noch auf den Wiederaufbau der Basisinfrastruktur zum Nutzen der syrischen Bevölkerung. Der Wiederaufbau der Regierung konzentriert sich auf Luxusprojekte der Regime-Eliten auf frisch konfisziertem Land. Sanktionen, die den von der Regierung geführten Wiederaufbau verhindern, können daher dazu beitragen, die Land- und Eigentumsrechte der vom Krieg vertriebenen Menschen zu schützen und so die Bemühungen zur Verhinderung der Straflosigkeit ergänzen. (Zingg 2020, 6)
Nach Genevieve Zingg würden klare, präzise und umfassende Informationen über die Sanktionen dazu beitragen, den negativen Auswirkungen der Sanktionen entgegenzuwirken. Derzeit gibt es in der Öffentlichkeit wenig Wissen oder Verständnis hinsichtlich der Sanktionen. Gleichzeitig bombardiert das Assad-Regime die Öffentlichkeit mit den eigenen Narrativen und gezielten Falschinformationen. Dem haben die USA und die EU bisher zu wenig entgegengewirkt. Leitlinien, die speziell zur Bekämpfung von Missverständnissen von Sanktionen in der syrischen Öffentlichkeit ausgearbeitet wurden, würden die Wahrnehmung erheblich verbessern und dazu beitragen, die Stimmung gegen Sanktionen zu lindern. (Zingg 2020, 7)
Fazit
Zusammenfassend können folgende Punkte festgehalten werden:
- Die Syrien-Sanktionen richten sich nicht gegen die Bevölkerung in Syrien, sondern gegen das Regime von Baschar al-Assad. In der Praxis ergeben sich jedoch eine ganze Reihe an Problemen und Schwierigkeiten, welche die Bevölkerung indirekt treffen.
- Syrische Organisationen, die nicht unter der Kontrolle des Assad-Regimes stehen, fordern auffälligerweise nicht die Abschaffung der Sanktionen, sondern ihre Evaluierung und Verbesserung ein. Organisationen und Initiativen der syrischen Zivilgesellschaft formulieren selbst eine ganze Reihe praktikabler Maßnahmen zur Lösung der Probleme. Diese Stimmen sind der Maßstab für jede konstruktive Syrienpolitik. Jede Bewertung der Syrien-Sanktionen muss sich an den Stellungnahmen von Syrerinnen und Syrern aus der Zivilgesellschaft orientieren.
- Anders als das Regime und seine Unterstützer*innen immer wieder behaupten, sind die Syrien-Sanktionen nicht die Hauptursache für die Wirtschaftskatastrophe in Syrien.
- Wer die Aufhebung der Sanktionen fordert, steht in der Nachweispflicht, welche Ziele damit verbunden sind und muss plausibel darlegen, welche konkreten Verbesserungen sich erwartungsgemäß für die Bevölkerung in Syrien daraus ergäben.
- Die Bundesregierung und die EU müssen die Maßnahmen der Sanktionen besser und aktiver kommunizieren. Mit Sicherheit laufen bereits entsprechende Dialogprogramme mit der syrischen Zivilgesellschaft, die negativen Auswirkungen zu minimieren und die Wirksamkeit und den Druck auf das Regime zu erhöhen. In der Öffentlichkeit jedoch wird den Regime-Narrativen zu wenig entgegengesetzt. Notwendig ist eine breit angelegte und öffentlich gut kommunizierte Begleitforschung. Ziel muss sein, die Syrien-Sanktionen in enger Kooperation mit der syrischen Zivilgesellschaft regelmäßig zu evaluieren und in Hinblick auf den Ansatz der Rechenschaftspflicht (accountability) mit noch mehr Druck auf das Regime in Damaskus effektiver zu machen.
- Die Kommunikation sichtbarer Erfolge der Sanktionen würden die Akzeptanz beträchtlich erhöhen und der Regime-Propaganda den Wind aus den Segeln nehmen.
Quellen
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WKO 2021: Wirtschaftskammer Österreich. „Aktueller Stand der Sanktionen gegen Syrien“. WKO.at, abgerufen am 18.03.2021 von:
www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Aktueller_Stand_der_Sanktionen_gegen_Syrien.html.
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https://www.arab-reform.net/wp-content/uploads/pdf/Arab_Reform_Initiative_en_syria-sanctions-should-not-be-lifted-but-they-must-be-improved_11498.pdf
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Hubert Krammer (Montag, 08 August 2022 13:15)
Wie alle Unterstützer:innen der Sanktionen und der imperialistischen Regime-change Politik zeichnen Sie sich durch eine zynische Menschenverachtung aus. Ich kann ihnen durch meine Freunde aus Syrien bestätigen, dass die Sanktionen nur die Zivilbevölkerung treffen und Hunger und Elend bewirken. Wer nach der Blockadeerfahrungen im Irak noch immer nicht begriffen hat, dass sogenannte Sanktionen verheerender sind als jede militärische Kriegsführung ist entweder hoffnungslos naiv oder ein Zyniker.