Komm, wir stoppen einen Schlachthof: Vier Jahre Widerstand gegen Wiesenhof!

Abholmarkt am Wiesenhof-Schlachthof in Niederlehme

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

 

am 29. November hatte die Bürgerinitiative KW stinkt's Geburtstag. Seit vier Jahren kämpfen wir gegen die Erweiterung des Wiesenhof-Schlachthofs in Niederlehme. Mit einer gehörigen Portion Wut im Bauch streiten wir seit dem gegen die Machenschaften des großen Fleischkonzerns, gegen die damalige Landesregierung, welche die illegale Schlachtungen ab 2015 mit der Genehmigung 2018 im Nachhinein auch noch gebilligt hatte und gegen die Dreistigkeit, mit der Wiesenhof versucht, seine Pläne weiter voranzubringen. Heute können wir sagen: Ja, wir haben viel erreicht! 

 

Wir haben Schlachtungen ohne Genehmigung aufgedeckt und die Genehmigung der Erweiterung von 2018 vor Gericht vorerst gekippt. Die unter skandalösen Umständen im Jahr 2018 genehmigte Erweiterung von 120.000 getöteten Tieren auf 160.000 pro Tag ist vorerst bis zu einer Entscheidung über den Widerspruch im Hauptverfahren gestoppt. Eine von Wiesenhof bereits angekündigte Erweiterung auf 230.000 Tiere sitzt damit ebenfalls erst einmal auf der langen Bank. Doch Wiesenhof läßt nicht locker.  

 

Erfolg für die Bürgerinitiative 2020: Das Verwaltungsgericht Cottbus kippt den Sofortvollzug

 

Wo stehen wir heute? Im September 2020 hat das Verwaltungsgericht Cottbus den Sofortvollzug der Genehmigung von 2018 für die Kapazitätserweiterung bei Wiesenhof erst einmal gekippt. Die sogenannte wasserrechtliche Erlaubnis hätte mit Öffentlichkeitsbeteiligung und in Koordination mit dem laufenden Genehmigungsverfahren beim Landesumweltamt erteilt werden müssen. Nach Gesetz müssen nämlich wegen des Umweltschutzes wirklich alle Probleme, die bei einem neuen Vorhaben entstehen könnten, unter Beteiligung aller anderen Behörden und einer breiten Öffentlichkeit erörtert werden. Das Gerichtsverfahren ergab, dass die gesamte Anlage über keine wasserrechtliche Erlaubnis zum täglichen Eingriff in riesige Grundwassermengen täglich verfügt, so dass der damit erteilte Sofortvollzug aufzuheben ist. Kurz gefasst: Ein Formfehler.

 

2018: Roter Teppich per Sofortvollzug

 

Ein sogenannter Sofort-Vollzug kann die Behörde dann anordnen, wenn Dritte die Genehmigung durch einen Widerspruch angreifen. Der Widerspruch würde nämlich sonst dazu führen, dass erst eine Klärung über den Widerspruch und über eventuelle Klagen notwendig wird, bevor der Antragsteller die Genehmigung auch wirklich umsetzen und wie in diesem Fall, die Produktion hochfahren kann. Das Landesumweltamt Brandenburg hatte unter der Vorgängerregierung und dem Minister Jörg Vogelsänger (SPD) stets den Roten Teppich für Massentierhaltung ausgerollt und wollte mit dem Sofortvollzug erreichen, das der Konzern das lukrative Geschäft auch ohne letztendliche Klärung der Rechtmäßigkeit vor Gericht betreiben kann. 

 

Stopp per Eilverfahren

 

Mitstreiter:innen der Bürgerinitiative KW stinkt’s und der Umweltverband NABU Brandenburg hatten Widerspruch eingelegt und die Aufhebung des Sofortvollzugs beantragt. Über den Widerspruch ist bis heute nicht entschieden worden, so dass der NABU den Stopp der erhöhten Produktion bei Gericht in einem sogenannten Eilverfahren erwirkt hat. Dieses Verfahren zwischen dem NABU und dem Landesamt für Umwelt ist also in der ersten Runde zugunsten des NABU und damit auch der Bürgerinitiative und zu Lasten von Wiesenhof entschieden worden. 

 

Wiesenhof legt Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts ein

 

Die gute Nachricht: Bisher hat nur Wiesenhof Beschwerde gegen diesen Beschluss als sogenannte Beigeladene in diesem Verfahren beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Dass das Landesumweltamt als Genehmigungsbehörde nicht aktiv wird, könnte ein zartes Umdenken ankündigen. Das macht Mut für das Widerspruchsverfahren. Die schlechte Nachricht ist aber: Wiesenhof hat die Sache mit einer ambitionierten Schrift und einer neuen tatsächlichen Situation dem Oberverwaltungsgericht vorgelegt. Wir müssen weiter kämpfen!

 

Eure Unterstützung macht uns Mut

 

Was uns Mut macht, das ist Eure Unterstützung! Dank einer Vielzahl an Spenden haben wir im Zusammenarbeit mit dem NABU Brandenburg eine renommierte Anwaltskanzlei mit der Führung des Widerspruchsverfahrens beauftragen können. Mit Erfolg. Leider aber benötigen wir noch weitere finanzielle Mittel. Denn Wiesenhof lässt nicht locker und wird weiter versuchen, die Erweiterung der Kapazität von ursprünglich 120.000 geschlachteten Hühnern pro Tag auf 230.000 vor Gericht zu erstreiten. Deswegen bitte wir Erneut um eine kleine Spende.

 

Die Gelegenheit ist günstig: Die Spendenplattform betterplace.org unterstützt Projekte wie das unsrige und legt an jedem Adventssonntag ab 9.00 Uhr für jede Spende bis 200 Euro noch 10% der Summe oben drauf.

 

Vielen Dank, bleibt gesund und allen eine schöne Adventszeit!

 

Euer Jens-Martin